In dem Großteil der Unternehmen in Deutschland ist es oftmals die Regel, statt die Ausnahme: Die Chance, einen Sprung auf der Karriereleiter zu machen, haben nur die Mitarbeiter, die regelmäßig Überstunden leisten.

Allerdings besteht in diesem Zusammenhang häufig Unklarheit darüber, wie viele Überstunden der Arbeitgeber von den Mitarbeitern überhaupt verlangen kann. Mithilfe einer innovativen online Arbeitszeiterfassung lassen sich die Rechte und Pflichten beider Seiten jedoch immens stärken.

Der folgende Artikel erklärt, wie der Umgang mit Überstunden in Unternehmen geregelt sein muss, damit dieser nicht gegen geltende Gesetze verstößt.

Die gesetzlichen Regelungen für Überstunden

Es existieren durchaus gesetzliche Regelungen dazu, welche Anzahl an Überstunden die Mitarbeiter in einem Unternehmen leisten dürfen.

Pauschal gilt so, dass pro Woche 20 Überstunden erlaubt sind. Jedoch darf pro Tag ein Arbeitspensum von zwölf Stunden dabei nicht überschritten werden. Wöchentlich gilt die maximale Anzahl von Überstunden von 60 Stunden. Daneben ist ebenfalls sicherzustellen, dass innerhalb von 17 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit nicht höher als 48 Stunden ausfällt.

Dadurch wird per Gesetz ein gewisser Schutz für Arbeitnehmer etabliert, um zu verhindern, dass diese zu viele Überstunden leisten. Jedoch müssen dabei auch einige Ausnahmen berücksichtigt werden.

Die übliche Anzahl an Überstunden

Arbeitnehmern steht auch das Recht zu, zusätzliche Überstunden zu verweigern – zwar nicht grundsätzlich, jedoch dann, wenn die Arbeitsstunden mehr als 50 Stunden pro Woche oder zehn pro Tag betragen. Die Theorie zeigt sich in diesem Zusammenhang jedoch selbstverständlich wesentlich einfacher als die Praxis.

Im Berufsalltag leisten nahezu alle Mitarbeiter hin und wieder Überstunden, vor allem diejenigen, die gerne ihre Karriere vorantreiben möchten. Ausschließlich acht Stunden pro Tag zu arbeiten, ist dann kaum ausreichend. Insbesondere für Führungskräfte oder in akademischen Jobs stellen Überstunden eher die Regel dar. Darüber hinaus besuchen die Mitarbeiter außerhalb ihrer herkömmlichen Arbeitszeit zusätzlich häufig noch berufsrelevante Veranstaltungen oder besitzen einen sogenannten All-In-Vertrag. In Österreich leisten nach einer Studie so zum Beispiel zwei von drei Arbeitnehmern zumindest gelegentlich Überstunden. 17 Prozent arbeiten sogar häufig länger.

Das unterscheidet Überstunden von Mehrarbeit

Bei der Arbeitszeit, die über die herkömmliche 40-Stunden-Woche beziehungsweise den 8-Stunden-Arbeitstag hinaus geht, handelt es sich um Überstunden.


Wird jedoch beispielsweise in Teilzeit gearbeitet und die vereinbarte Arbeitszeit wird überschritten, liegen per Definition keine Überstunden vor. Es handelt sich dann um die sogenannte Mehrarbeit. Der Unterschied zwischen diesen beiden Begrifflichkeiten besteht darin, dass die Mehrarbeit lediglich mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet wird, die Überstunden allerdings mit ganzen 50 Prozent.

Vergütung der Überstunden: Mehr Freizeit oder mehr Geld?

In der Regel wird ein Zuschlag von 50 Prozent für Überstunden gezahlt. Unabhängig ist es dabei, ob der jeweilige Mitarbeiter für diese einen Zeitausgleich oder mehr Geld erhält. Pro Überstunde beträgt der entsprechende Zeitausgleich 1,5 Stunden.

Ob ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern mehr Geld oder einen Freizeitausgleich für ihre geleisteten Überstunden bietet, ist stets von der individuellen Vereinbarung abhängig. Diese lässt sich entweder im Arbeitsvertrag finden oder wurde im Rahmen einer mündlichen Vereinbarung geschlossen. Ausnahmeregelungen sind jedoch zu berücksichtigen, wenn bereits für zehn Stunden gearbeitet wurde. Hinsichtlich der elften und der zwölften Stunde, sowie bei Überstunden, die über 50 Stunden wöchentlich hinausgehen, liegt die Entscheidung bei dem Arbeitnehmer, ob dieser einen Zeitausgleich oder eine entsprechende Auszahlung seiner Überstunden wünscht.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank