Verkaufsoffene Sonntage sind mehr als nur Shopping am eigentlichen Ruhetag. Die Ladenöffnungszeiten für Sonntage freizugeben war und bleibt umstritten. Obwohl Wirtschaft und Verbraucher davon profitieren, ist der verkaufsoffenen Sonntag eine Art Einzelfall der besonderen Art. Warum das so ist, welche Vor- und Nachteile sich ergeben und welche Ausnahmen es gibt, möchten wir im Folgenden klären.

Verbrauchervorteile

Ein verkaufsoffener Sonntag NRW wird positiv bei den Verbrauchern und Unternehmern aufgenommen. Diese Freiheit kommt vor allem Arbeitenden zugute, die unter der Woche kaum die Möglichkeit zum Einkaufen haben. Der zusätzliche Shopping-Sonntag erlaubt mehr Flexibilität und stressfreies Shoppen. Zufriedenere Kunden und mehr Lebensqualität sprechend dafür.

Wirtschaftliche Impulse

Vorteile gibt es aber auch für die Wirtschaft. An verkaufsoffenen Sonntagen beobachten Einzelhändler nicht selten, dass mehr Kunden kommen und Umsätze steigen. Mit besonderen Aktionen und Produktangeboten können sich kleinere Läden gegenüber dem Mittelstand einen Vorteil verschaffen.

Belebung der Innenstädte

Das am Sonntag die Innenstädte belebt werden kommt nicht nur dem Handel zugute, sondern auch den Gastwirten. Vor oder nach dem Shoppen schick noch Essen gehen, Kaffee trinken, Kuchen oder Eis genießen, das zieht die Menschen an. So entsteht am freien Sonntag eine attraktive Atmosphäre in den Städten, was auch Touristen anlockt.

Rechtliche Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage in NRW

Das Ladenöffnungsgesetz in NRW

Städte und Handel in Nordrhein-Westfalen ziehen großen Nutzen aus den verkaufsoffenen Sonntagen. Rechtlich bildet das Ladenöffnungsgesetz von NRW die Grundlage dafür. Bundeseinheitlich wurde das Ladenschlussgesetzt aufgehoben und so können die Länder seit 2006 unterschiedliche Regelungen bestimmen.

Regelungen für Werk- und Sonntage

Konkret bedeutet das für NRW, dass werktäglich einschließlich der Samstage von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein darf, an Sonntagen und Feiertagen ist die Ladenöffnung allerdings nicht gestattet. Eine Ausnahmen bilden zum Beispiel Bäckereien.

Ausnahmen und Genehmigungen

Dennoch sieht NRW vor, dass bis zu acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich sind. Einzelne Kommunen sind in diesem Rahmen frei, verkaufsoffenen Sonntage einzuplanen, die auf insgesamt 5 Stunden Öffnungszeit begrenzt sind. Genutzt werden meistens die Stunden von Mittag bis später Nachmittag oder Abend. An den beiden Weihnachtsfeiertagen, dem Oster- und Pfingstsonntag, sowie dem 1. Mai und 3. Oktober können die Läden nach wie vor nicht geöffnet werden.

Letztendlich treffen Kommunen die Entscheidung und berücksichtigen dabei die Interessen der Öffentlichkeit.

Länder, wie NRW, können also über eine gewisse Flexibilität beim Umgang mit Ladenöffnungszeiten verfügen. Der Einzelhandel und die Konsumenten blicken wohlwollend auf diese Regelung, bleibt doch die Überzahl an Sonntagen geschlossen und dienen als Ruhetag.

Fazit

Mit den verkaufsoffenen Sonntagen ergeben sich Vorteile für Konsumenten und Einzelhändler. Insgesamt profitiert die Wirtschaft, das Städtebild wird belebt und damit attraktiver.

Der verkaufsoffene Sonntag ist eine Lösung, die unserer sich schnell wandelnden Zeit entspricht.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank