Der Verkauf einer Immobilie dauert im Durchschnitt sechs bis zwölf Monate. Dabei lassen sich Immobilien in gefragter Lage schneller verkaufen. Ein guter Makler erzielt dabei für die Verkäufer einen guten Verkaufspreis.

Bei einem Hausverkauf liegt die Dauer durchschnittlich zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten, mitunter können auch ein bis zwei Jahre vergehen. Diese richtet sich nach verschiedenen Aspekten.

Der erste Aspekt ist stets der Marktwert der Immobilie, während der zweite Gesichtspunkt der Vermarktungsprozess ist.

Hinter dem Begriff Marktwert stehen eine Reihe von Eigenschaften, welche eine Immobilie für die Käufer interessant macht. In Abhängigkeit von der Ausprägung der Merkmale beeinflussen diese den Marktwert negativ oder positiv und verlängern oder verkürzen die Dauer bis zum Verkauf. Vor allem beeinflusse die Region, die Art des Objekts die Lage und die Ausstattung der Immobilie bei einem Hausverkauf die Dauer. Je begehrter das Gebiet und je besser die Lage eines Objekts ist, umso schneller ist dies verkauft. Im Vergleich hierzu dauert es länger, je abgelegener ein Gebiet, je schlechter die Lage und die Ausstattung einer Immobilie ist.

Wenn die Anbieter das Haus mit unprofessionellen Bildern und einer unzureichenden Beschreibung auf eigene Faust über eine weniger besuchte Immobilienplattform anbieten, finden diese schlechter einen Käufer, als wenn die Vermarktung an professionelle Makler gegeben wird.

Einen rechtlichen Rahmen für die Vermittlung von Häusern (inklusive Einliegerwohnungen) und Eigentumswohnungen durch Makler bilden jene seit dem 23.12.2020 definierten, bundeseinheitlich rechtlichen Ausführungen über einen Maklervertrag und über die Vereinbarungen zur Provision. Diese gelten generell für Verbraucher, also für interessierte Privatpersonen.

Daher müssen Provisionen generell zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden. Über die Höhe gibt es keine expliziten Vorschriften. Auch denkbar ist eine einseitige Vertretung der Interessen, zum Beispiel für die Verkäufer. Eine spätere Abhandlung der Provision ist jedoch nur statthaft, wenn die Provision aufgeteilt wird.

Wichtig zu wissen ist, dass Immobilienmakler nur im Erfolgsfall einen Anspruch auf ihre Provision haben. Der Erfolgsfall ist dabei nach der Wirksamkeit des vermittelten Vertrages zum Kauf gegeben.

Im Vergleich zum alten Recht ist die Textform für einen Maklervertrag sowie die Provisionsvereinbarung mittlerweile vorgeschrieben. Für Auftraggeber und Makler schafft eine solche Vorschrift Rechtssicherheit. Damit es wirklich keine Probleme gibt sollten aber gerade Privatpersonen darauf achten, dass sie einen zuverlässigen und kompetenten Fachmann an ihrer Seite haben. Zwar sind Makler nicht ganz billig. Doch sie sorgen dafür, dass ihre Klienten optimal durch den gesamten Prozess geführt werden und sie sich gar keine Sorgen machen brauchen, dass es während der Abwicklung zu Problemen kommt, die man hätte vermeiden können.

Ein weiterer Punkt ist die Überprüfung der Finanzierung der Kaufinteressenten sowie eine Hilfestellung für die Beratungsgespräche mit den Finanzierungspartnern vom Immobilienmakler Dietzenbach, denn ausschließlich dann, wenn die Finanzierung beim Abschluss gesichert ist, sollte der Kaufvertrag unterzeichnet werden.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank