Erbschein

Der Erbschein und seine Aufgabe

Der Erbschein ist ein Ausweispapier, das gegenüber Dritten geltend gemacht wird. Dies sind vor allem Banken, das Grundbuchamt und auch Versicherungen. Er ermöglicht Ihnen über das geerbte Vermögen zu verfügen. Ein solcher Erbschein wird vor allem dann nötig, wenn der Erbe nicht nachgewiesen werden kann.

In der Regel reicht es aus, ein handschriftliches Testament oder ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag vorzulegen. Wenn die Person allerdings gesetzlicher Erbe ist, dann ist ein spezieller Erbschein nötig. Mit diesem kann die Person sich als Erbe ausweisen. Sobald der Erbschein beantragt ist, wird das Erbe auch automatisch angenommen. Die Banken und auch die Behörden verlangen dann einen solchen Erbschein, wenn die Erben nicht bekannt sind und kein bestimmter Nachweis vorliegt. Ist das Erbe allerdings klein, dann können die Banken auch auf das Dokument verzichten. Dies ist meistens der Fall. Das hat folgenden Grund. Das Verfahren zur Ausstellung des Erbscheins ist meist recht aufwändig und kostet auch ziemlich viel Geld. Wenn die Person eine Kontovollmacht erhalten hat, bevor der Erblasser verstorben ist, dann ist meist kein Erbschein nötig und Sie können das Geld vom Konto abbuchen. Infos und weitere Hilfestellung dazu auf der Website der Erbmanufaktur.

Die Beantragung

Der Erbschein wird beim Notar oder beim Nachlassgericht beantragt. Hierzu muss die Person ihre Identität nachweisen. Außerdem ist eine Sterbeurkunde des Erblassers nötig. Falls es ein Testament gibt, dann muss dieses ebenfalls vorgelegt werden.

Die gesetzlichen Vorschriften beim Erbscheinverfahren

Einen Trauerfall ist natürlich eine sehr belastende Sache. Dennoch müssen auch hier rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Hierzu gehört vor allem auch die Beantragung von einem Erbschein. Vor allem, wenn kein Testament hinterlassen worden ist. Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, in dem genau vermerkt ist, wer Erbe ist und wie sein Erbteil aussieht. Zudem sind auch die Beschränkungen vermerkt, denen er unterlegen ist. Hier ist zum Beispiel auch die Anordnung einer Nacherbschaft zu nennen.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank