Ein Schadensgutachten ist ein ausführlicher Bericht eines Sachverständigen. Der Kostenvoranschlag ist ein Angebot einer Werkstatt für die Reparaturkosten.

Die Unterscheidung ist für Autobesitzer rechtlich, wie finanziell relevant. Beides spielt für Versicherungsfälle und Sicherheit für den Geschädigten eine Rolle. Auf der einen Seite ist es die Unfallregulierung (Schadensgutachten), während auf der anderen Seite die Reparaturplanung im Mittelpunkt steht.

Schadensgutachten – Merkmale und Zweck

Das Schadensgutachten erstellt der unabhängige KFZ-Sachverständige, der als Gutachter zertifiziert ist. Das Gutachten enthält verschiedenste Daten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fahrzeugdaten (FIN, Modell, Baujahr)
  • Schadensbeschreibung mit Fotodokumentation
  • Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert
  • Wiederbeschaffungswert

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Relevanz ergibt sich daraus, dass das Schadensgutachten für KFZ die Grundlage für den Schadenersatz nach §249 BGB darstellt. Zudem ist das Schadensgutachten gut für die Beweissicherung bei Streitigkeiten.

Kostenübernahme: Ist der Unfall unverschuldet, zahlt die gegnerisch Versicherung, andernfalls der Auftraggeber.

Kostenvoranschlag – Merkmale und Zweck

Eine Kfz-Werkstatt erstellt den Kostenvoranschlag. Im Kostenvoranschlag enthalten sind die geschätzten Reparaturkosten, die sich aus Material und Arbeitszeit zusammensetzen. Allerdings enthält der Kostenvoranschlag keine detaillierte Schadensanalyse. Im Vergleich zum Schadensgutachten enthält der Kostenvoranschlag auch keine Angaben zur Wertminderung oder dem Restwert des Fahrzeuges.

Rechtliche Bedeutung

Kostenvoranschläge sind unverbindlich und stellen keine Beweismittel dar. Versicherung können die Kosten auch kürzen.

Kosten

Meist sind Kostenvoranschläge kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr erhältlich.

Unterschiede auf einen Blick

 GutachtenKostenvoranschlag
Detailtiefeumfassend, rechtlich belastbargrobe Kalkulation
ZweckSchadensregulierung, BeweissicherungReparaturplanung
Rechtliche WirkungGrundlage für AnsprücheUnverbindlich
Kostenübernahmemeist Versicherungoft kostenlos

Wann ist was sinnvoll?

Ein Schadensgutachten macht bei Unfallschäden sind, die über der Bagatellgrenze von ca. 750 € liegen (siehe Erläuterung am Ende des Artikels). Zudem sind Schadensgutachten eine solide Grundlage bei Streitigkeiten mit der Versicherung.

Der Kostenvoranschlag loht sich bei kleinen Schäden, um schnell zu eine Reparaturentscheidung zu kommen und einen Kostenvergleich durchzuführen.

Typische Fehler oder Missverständnisse

Wird ein Kostenvoranschlag als Ersatz für ein Gutachten hergenommen, kann dies zu Kürzungen bei der Versicherungsleistung führen. Zudem sollte stets ein unabhängiger Gutachter gewählt werden.

FAQ

Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?

Bei Bagatellschäden unter ca. 750–1.000 € Reparaturkosten. Wenn keine verdeckten Schäden oder Wertminderung zu erwarten sind.

Wer bezahlt das Schadensgutachten?

In der Regel die gegnerische Versicherung, wenn der Unfall nicht selbst verschuldet ist. Bei Eigenverschulden trägt der Fahrzeughalter die Kosten (weitere Informationen).

Kann ich beides kombinieren?

Ja, oft wird ein Kurzgutachten erstellt, das zusätzlich einen Kostenvoranschlag enthält. Sinnvoll bei Unsicherheit über die Schadenshöhe.

Warum akzeptiert die Versicherung manchmal nur ein Gutachten?

Gutachten sind haben vor Gericht bestand und enthalten Angaben zu Wertminderung, Restwert und Nutzungsausfall. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und weniger detailliert.

Fazit

Zur Sicherheit und als Rechtsgrundlage dient das Schadensgutachten. Eine schnelle Orientierung bietet der Kostenvoranschlag, der allerdings eine begrenzte Aussagekraft hat. Bei größeren Schäden empfiehlt es sich immer ein vollständiges Gutachten zu wählen.

Kurz zusammengefasst – Bagatellgrenze

Was bedeutet die Bagatellgrenze?

Die Bagatellgrenze ist ein Orientierungswert. Damit können kleinere Schäden am Fahrzeug eingestuft werden. Die Kosten liegen dann bei 750€ bis 1.000€. Unterhalb dieser Grenze reicht ein Kostenvoranschlag meist aus.

Warum gibt es die Grenze?

Damit möchte man unnötige Gutachterkosten bei kleineren Schäden vermeiden. Zudem trägt die Bagatellgrenze zu mehr Effizienz bei der Schadensregulierung bei.

Wann ist ein Gutachten trotzdem sinnvoll?

Besteht der Verdacht auf verdeckte Schäden, wird ein Gutachten sinnvoll. Auch bei Streitigkeiten mit der Versicherung oder dem Unfallgegner. Kommen Wertminderung, Restwert und Nutzungsausfall ins Spiel ist man mit dem Gutachten des Sachverständigen auf der sicheren Seiten.

Typische Bagatellschäden

  • Lackkratzer
  • Oberflächliche Schrammen am Stoßfänger
  • Leichte Parkrempler ohne strukturelle Schäden

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank