Welche Rechtsgebiete gibt es?
Das Recht ist ein staatlich festgelegtes Ordnungssystem, welches das menschliche Zusammenleben in einer jeden Gesellschaft verbindlich regelt. Weil das moderne Leben komplex ist, bedarf es vieler unterschiedlicher Rechtsgebiete. Hier soll ein Überblick darüber vermittelt werden, welche Rechtsgebiete es in Deutschland gibt und welche Aufgabe sie innehaben.
Was bedeutet der Begriff Rechtsgebiet?
Als Rechtsgebiet wird ein Teilgebiet der Jurisprudenz (Rechtswissenschaft) bezeichnet. Der Begriff Rechtsgebiete kann mehrere oder alle Teilgebiete umfassen, in der Regel wird allerdings vom Rechtssystem gesprochen, wenn alle Rechtsgebiete gemeint sind. Anwälte und Juristen entscheiden in der Regel bereits während des Studiums auf welches Rechtsgebiet sie sich spezialisieren möchten. Mitunter ist für bestimmte Rechtsgebiete eine weitere Qualifizierung nach dem Studienabschluss notwendig, mit dem Abschluss dieser Weiterbildung wird der Rang des Fachanwalts erlangt. Das Rechtssystem in einzelne Rechtsgebiete zu unterteilen ist daher sinnvoll, weil jedes Rechtsgebiet durch spezielle Gesetze und Vorschriften geregelt und vor anderen Gerichten verhandelt wird. Um Rechtsfragen mit Fachwissen begegnen und ihre Mandanten vor Gericht gewissenhaft vertreten zu können, müssen Anwälte auf zumindest einem Rechtsgebiet entsprechend gut geschult sein.
Rechtsgebiete und ihre Aufgaben im Überblick
Das deutsche Rechtssystem unterteilt sich in mehrere große Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht. Bei der Unterscheidung ist maßgeblich, in welcher Weise sich die Parteien gegenüber stehen. Zwei Varianten sind möglich:
1. zwei Gleichberechtigte stehen sich gegenüber
2. eine Privatperson steht einem Hoheitsträger gegenüber
Jedes dieser Rechtsgebiete gliedert sich wiederum in etliche weitere Unterbereiche, insgesamt sind es in Deutschland über 60. Hier der Überblick:
Name: Öffentliches Recht
Zweck: Regelt das Verhältnis der Bürger zum Staat. Eine Privatperson und ein Hoheitsträger stehen sich also gegenüber.
Beispiele: Baugenehmigung, Gewerbeerlaubnis
Untergebiete (Auszug):
- Finanzrecht
- Polizeirecht
- Ordnungsrecht
- Sozialrecht
- Schulrecht
- Versammlungsrecht
Zuständige Gerichte: Verwaltungsgerichte (inklusive des Bundesverwaltungsgerichts), Sozialgerichte und Finanzgerichte.
Name: Strafrecht
Zweck: Regelt die Verhältnisse der Bürger untereinander sowie zum Staat.
Beispiele: Diebstahl, Erpressung, Mord
Untergebiete (Auszug):
- Jugendstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Zuständige Gerichte: Amts-, Land- und Oberlandesgerichte.
Name: Das Zivilrecht
Zweck: Regelt die Verhältnisse der Bürger untereinander. Mindestens zwei gleichberechtigte Parteien, die gegenseitig Rechte oder Pflichten haben, stehen sich gegenüber.
Beispiele: Verträge, Erbschaften, Schäden bei unerlaubten Handlungen
Untergebiete (Auszug):
- Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Mietrecht usw.)
- Handelsrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
Zuständige Gerichte: Zivilgerichte, manchmal auch ordentliche Gerichte (etwa Amts-, Land- und Oberlandesgerichte). Unter Umständen sind spezielle Abteilungen innerhalb ordentlicher Gerichte für einzelne Rechtsgebiete eingerichtet, beispielsweise das Familiengericht im Amtsgericht sowie die Kammer für Handelsrecht beim Landgericht. Für das Arbeitsrecht gelten gesonderte Zuständigkeiten, mitunter wird es auch als komplett eigenständiges Rechtsgebiet angeführt.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)