Gerade in Deutschland entstehen jedes Jahr neue zu Gesetze zu den unterschiedlichsten Themen. Ein besonderer Punkt ist dabei die DGUV Vorschrift 3. Aber was steckt hinter dem Begriff? Was können sich die Betroffenen darunter vorstellen? Mehr Wissenswertes dazu lässt sich im folgenden Artikel finden.

Definition – DGUV Vorschrift 3

In kurzer Zusammenfassung versteckt sich dahinter eine Regelung, welche speziell in Deutschland gilt und sich mit der Prüfung von Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen beschäftigt. Die 4 Buchstaben bedeutet abgekürzt nichts anderes als „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“. Eingeführt wurde die Vorschrift bereits im Jahr 2009 und ersetzte die damalige Vorschrift BGV A3.

Aber was genau wird in diesem Gesetz geregelt? Das Gesetz legt fest, dass alle Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ihre Anlagen und Betriebsmitteln regelmäßig zu prüfen. Allerdings kann die Prüfung nicht jeder vornehmen. Voraussetzung dabei ist eine qualifizierte Elektrofachkraft, der dafür ausgebildet wurde. Sinn und Zweck der Prüfungen ist es potenzielle Gefahrenquelle auf schnellsten Wege zu erkennen und gegen diese vorzugehen. Auf diese Weise lassen sich Unfälle im Zusammenhang mit Strom besser vermeiden.

Für wen gilt die Vorschrift?

An die Vorschrift selbst müssen sich alle Arbeitsstätten halten, welche elektrische Anlagen in ihrem Betrieb besitzen. Zudem spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Gewerbebetrieb handelt oder eine öffentliche Einrichtung. Die Prüffristen selbst richten sich dabei an die jeweilige Branche und können sich unterscheiden.

Fazit

Bestimmte Anlagen müssen nach einer bestimmten Zeit geprüft werden. Tragbare Geräte wie Bohrmaschinen oder Handlampen hingegen müssen in einem kürzeren Zeitraum kontrolliert werden. Das Gesetz selbst ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Sinn und Zweck dahinter ist die Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz. Deswegen müssen sich Unternehmen samt ihren Mitarbeitern an diese Vorschrift DGUV 3 halten und dürfen sie in keinen Fall verletzen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank