Die gesetzlichen Regelungen, ob und inwieweit Kinder und Jugendliche Alkohol kaufen oder konsumieren dürfen, finden sich im Jugendschutzgesetz (JuSchG). Dabei unterscheidet das deutsche Recht sowohl zwischen den verschiedenen alkoholischen Getränken, als auch nach Alter des Jugendlichen.
Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Alkohol kaufen oder konsumieren?
Unter vierzehn Jahren sind sowohl Kauf als auch Konsum sämtlicher alkoholischer Getränke grundsätzlich verboten. Nicht nur die Eltern, auch Verkaufsstellen sind verpflichtet, über dieses Alkoholverbot zu wachen und darauf hinzuwirken, dass dem Jugendlichen der Zugang zu alkoholischen Getränken und Lebensmitteln verwehrt wird.
Zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr ist der Konsum von Wein, Sekt und Bier erlaubt, wenn die Erziehungsberechtigten dabei sind und ausdrücklich ihr Einverständnis dazu erteilen.
Der Kauf von Alkoholika bleibt weiterhin untersagt.
Ab 16 Jahren darf Alkohol nicht nur verzehrt, sondern auch selbstständig gekauft werden. Dieses Erlaubnis gilt jedoch nur für Wein, Bier und Sekt. Andere alkoholische Produkte, insbesondere Spirituosen sind für Minderjährige weiterhin tabu. Darunter fallen auch die so genannten Alkopops.
Mit Eintritt der Volljährigkeit bestehen keinerlei Beschränkungen mehr. Der junge Erwachsene darf jeglichen Alkohol erwerben und diesen, auch in der Öffentlichkeit, konsumieren. Alkohol am Steuer ist, zumindest in der Probezeit, nicht erlaubt.
Wie wird die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kontrolliert?
Die Kontrolle über die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes obliegt den Jugendämtern. Diese Kontrollen beziehen sich jedoch ausschließlich auf den öffentlichen Raum. Im elterlichen Umfeld sind Routinekontrollen kaum möglich. Besteht jedoch bereits Kontakt zwischen Jugendamt und Familie, wird im Rahmen regelmäßiger, auch unangemeldeter Besuche auch ein möglicher Alkoholmißbrauch in Betracht gezogen.
Im öffentlichen Raum, also auf öffentlichen Straßen oder Verkehrsmitteln, in Parks oder in Gaststätten werden in unregelmäßigen Abständen so genannte Jugendschutzkontrollen in Kooperation zwischen Jugendamt und Ordnungsbehörde durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrollen wird nicht nur geprüft, ob Jugendliche sich zu unerlaubten Zeiten in der Öffentlichkeit aufhalten, sondern auch, welche Getränke und Lebensmittel verzehrt werden.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)