Im Folgenden Artikel wird Ihnen die Definition eines Muttizettels und dessen Gebrauch nähergebracht.

Wozu dient der Muttizettel?

Der Muttizettel wird auch Partyzettel genannt und überträgt die Verantwortung eines gesetzlichen Erziehungsberechtigten vorübergehend auf eine/n bereits volljährigen Vertreter/In. Dies erlaubt der betroffenen Person Partys, Discos oder Veranstaltungen etc. auch ohne Elternteil zu besuchen. Dabei wird der § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes geltend. Dieser besagt, dass Personen, die das 18. Lebensjahr bereits überschritten haben permanent oder zeitweise die Erziehungsaufgaben der betroffenen übernehmen dürfen. Wichtig ist, dass sich der/die Vertreter/In dazu verpflichtet, bei Problemen oder Komplikationen vollste Verantwortung zu übernehmen und für diese zu haften.

Wer braucht einen Muttizettel?

Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass Minderjährigen bestimmten Alters verschiedene „Rechte“ zustehen. So dürfen unter 16-Jährige die Veranstaltung lediglich bis 22 Uhr besuchen, wohingegen es jenen ab 16 Jahren zusteht, bis Mitternacht anwesend zu sein. So gibt es zwei Möglichkeiten zur Verlängerung dieser Uhrzeiten; zum einen das Begleiten eines Sorgeberechtigten und zum anderen der Muttizettel/Partyzettel.

Wie erhalte ich einen Muttizettel?

Manchmal kommt es vor, dass Veranstalter einen Muttizettel nicht verlangen, bzw. dies auch verbal ausreichend ist. Doch oftmals muss man diesen vorzeigen, so kann es von Vorteil sein, dass man stets einen dabei hat. Am besten informiert man sich deswegen im Vorfeld auf der Homepage der Veranstaltung. Wird man nach einer kurzen Recherche nicht fündig, so lassen sich online bequem Vorlagen herausfiltern.

Letztlich sollte man beim Gebrauch beachten, dass alle Angaben richtig ausgefüllt sind. Außerdem benötigt man die Unterschrift eines Sorgeberechtigten und des Vertreters, von welchem man sich nicht allzu lange trennen sollte. Zum Schluss sollte man sich dessen bewusst sein, dass die Begleitperson die Verantwortung übernimmt und man sich gemäß der Hausordnung verhalten sollte um sowohl sich als auch die Begleitperson zu beschützen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank