Neuwagen

NeuwagenBereits die Bezeichnung des Autos als liebstes Kind des Deutschen impliziert seine umfassende Bedeutung in unserer Gesellschaft. Gerne sind wir dazu bereit, einen großen Teil des uns zur Verfügung stehenden Einkommens allein in unser Auto zu investieren. Dabei fallen die Summen meist größer aus, als dies allein für den Erhalt der individuellen Mobilität notwendig gewesen wäre. Wir möchten drei populäre Mythen rund um das Auto genauer unter die Lupe nehmen, die sich im Laufe der Jahre auf teils unerklärliche Weise halten konnten.

1. Mythos: Neuwagen verlieren mit den ersten Metern an Wert

Immer wieder ist davon die Rede, ein neues Auto verliere bereits auf den ersten Metern einen wesentlichen Teil seines Werts. Und tatsächlich ist dies nicht nur ein Mythos, der von findigen Gebrauchtwagenhändlern in die Welt gesetzt wurde. Wer sich für den Kauf eines Neuwagens entscheidet, muss innerhalb der ersten 1.000 Kilometer mit einem Wertverlust von bis zu 15 Prozent rechnen. Viele empfinden das Verhältnis von Preis und Leistung bei einem jungen Gebrauchtwagen deutlich besser. Überprüfen lassen sich diese Verluste zum Beispiel auf www.mobile.de, wo neben Gebrauchtwagen auch einige Neufahrzeuge angeboten werden. Wer schließlich nicht darauf verzichten kann, ein neues Auto zu erwerben, dessen Innenraum noch den gewünschten neuen Geruch versprüht, muss weiterhin auf die etwas teurere Variante des Kaufs setzen.

2. Mythos: Es gibt keine Winterreifenpflicht

Der Wechsel der Reifen, welcher zweimal pro Jahr erfolgen sollte, ist vielen Autofahrern in Deutschland ein Dorn im Auge. Schließlich gibt es jährlich nur wenige Tage, an denen die Winterreifen absolut unverzichtbar sind. Doch ist der Wechsel tatsächlich vorgeschrieben oder lässt sich diese mehr als lästige Pflicht auf bestimmte Art umgehen? Grundsätzlich ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die Reifen für die kalte Jahreszeit gewechselt werden müssen. Wer jedoch bei schlechter Witterung in eine Polizeikontrolle gerät, muss M+S Reifen aufweisen können, um nicht mit einer empfindlichen Strafe belegt zu werden. Auch die eigene Sicherheit legt natürlich nahe, etwas mehr Aufmerksamkeit in den Wechsel der Reifen zu investieren und dadurch die passende Grundlage für die sichere Fahrt bei Wind und Wetter zu legen. Dies rechtfertigt den kurzen Aufwand in jedem Fall und schützt in der Praxis vor jeglicher Strafe.

3. Mythos: Barfuß zu fahren ist verboten

Immer wieder bekommen wir zu hören, dass ein Kraftfahrzeug nur mit festem Schuhwerk gefahren werden darf. Wer dagegen auf Flip-Flops setzt, oder gar barfuß fährt, macht sich in diesem Rahmen strafbar. Tatsächlich ist dieser Mythos falsch, denn es gibt kein Gesetz, das die Fahrt ohne festes Schuhwerk klar unterbinden würde. Dennoch gilt für jeden Fahrer die Sorgfaltspflicht, wenn er am Straßenverkehr teilnimmt. Aus diesem Grund kann bei einem Unfall ein hohes Bußgeld fällig werden, sollte sich herausstellen, dass zum jeweiligen Zeitpunkt keine Schuhe getragen wurden. Zudem sieht sich die Versicherung unter Umständen nicht mehr dazu verpflichtet, den anfallenden Schaden zu übernehmen. Berufskraftfahrer müssen im Übrigen mit einer strikteren Regelung rechnen. Für sie ist es absolute Vorschrift, sich nur mit festem Schuhwerk hinter das Steuer zu begeben und mit dem Dienst zu beginnen.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank