Die Frage nach einem Treppenlift ist natürlich berechtigt. Das gilt insbesondere für diejenigen, die sich mit den modernen Transportmöglichkeiten noch nicht auseinandergesetzt haben. Denn wer braucht ihn tatsächlich und was bewirkt er? Darauf gehen die nachstehenden Ausführungen näher ein.
Personen mit einem erhöhten Bedarf
Hier wird der Treppenlift auf jeden Fall von denjenigen benötigt, die älter sind oder grundsätzlich eine Gehbehinderung haben. Entweder kommen sie die Treppen nicht alleine hinauf sowie herunter oder es besteht die Gefahr, dass sie dabei stürzen könnten. Somit ist der Lift also eine tatsächlich aktuelle Unterstützung oder eine prophylaktische Maßnahme. Ist also abzusehen, dass sich eine Geherschwernis entwickelt, ist bereits an eine Installation zu denken.
Natürlich muss dabei immer die Voraussetzung gegeben sein, dass der Wohn- oder auch Arbeitsbereich zumindest ein weiteres Stockwerk hat, welche beide normalerweise mit einer Treppe verbunden sind. Im Übrigen gibt es einen Lift, auf denen sich die Nutzer auf einem angebrachten Sitz setzen können. Andere sind dafür ausgerichtet, Rollstuhlfahren zu transportieren. Sie werden dann Plattformlift genannt. Sind die Treppen nicht verwinkelt oder auch kürzer, kann alternativ ein Hublift für Rollstuhlfahrer reichen. Sie sind dann parallel zur Treppe einzubauen. Auf diese Weise können unterschiedliche Grade einer Gehbehinderung und persönliche Voraussetzungen bedient werden.
Ziel eines Treppenlifts
Das Ziel eines Lifts ist die Selbstständigkeit der Nutzer, die möglichst lange erhalten bleiben soll. Denn oftmals stellt insbesondere das vorhandene Treppenhaus das größte Problem dar, dass die Bewohner sich dort noch aufhalten können. Das ist gleichzeitig das größte Ziel für sie selbst, da sie lange in ihrer eigenen Wohnung bleiben und nicht die gewohnte Umgebung mit den ganzen sozialen Kontakten verlassen möchten.
Treppenlifte sind somit auch ideal für Arbeitgeber oder Behörden, um die Nutzung des Gebäudes behindertengerecht zu machen. Zum Teil trifft das auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, der behinderte Menschen beschäftigen soll. So kann er einen Großteil dieses Ansinnens mit einem Treppenlift umsetzen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)