Steuerklasse

SteuerklasseWer kennt es nicht. Man sieht seinen Bruttolohn und dieser sieht eigentlich ganz schön aus. Am Ende des Tages aber ist vieles weg, sozialversicherungspflichtige Abgaben sind nun mal unausweichlich. Auch Lohnsteuer, aber muss es so viel sein? Die Höhe der Lohnsteuer, die Sie abgeben müssen, ist von Ihrer Steuerklasse abhängig.

Welche Steuerklassen gibt es?

Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen (=Lohnsteuerklassen) und diese sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Alleinstehend = Steuerklasse 1
  • Alleinerziehend = Steuerklasse 2 (gewisse Vergünstigungen)
  • Bei mehreren Jobs ab dem zweiten Job für diesen und weitere jeweils = Steuerklasse 6
  • Verwitwet = Steuerklasse 3

Diese Steuerklassen sind nicht wählbar, anders dagegen ist es bei Ehepaaren.

  • Ehepaare können ihre Steuerklasse folgendermaßen wählen
  • Steuerklasse 4 können beide Partner wählen
  • Steuerklasse 3 und 5 ist möglich
  • Auch Steuerklasse 4 und Steuerklasse 4 mit Faktor ist möglich
    (d.h. hier werden Nachzahlungen geringer)

Wann ändert sich die Steuerklasse?

Bei einer Heirat ändert sich die Steuerklasse. Sollte ein Ehepartner sterben, verändert sich die Steuerklasse. Wenn eine Person ein Kind bekommt und dadurch Alleinerziehend wird Bei einer Trennung wird die Steuerklasse geändert. Des Weiteren wenn ein weiterer Nebenjob (mit Lohnsteuerkartenpflicht) ausgeübt wird.

Ist ein Ändern der Steuerklasse für mich sinnvoll?

Wenn Sie zu den Personen gehören, die in Elternteilzeit gehen oder es absehbar ist, dass Sie in ein paar Monaten oder Jahre arbeitslos werden, können Sie durch eine Anpassung der Steuerklasse den Anspruch auf das Elterngeld und Arbeitslosengeld erhöhen. Hier ist immer das Nettogehalt von Bedeutung.

Beispiel: Wenn ein Ehepaar aktuell die Steuerklassenkombination 4 und 4 hat, kann es diese ändern auf Steuerklasse 3 für den Geringverdiener und 5 für den Besserverdiener, falls die Person mit dem geringeren Gehalt zuhause bleiben wird. So bekommt dieses Ehepaar dadurch mehr Elterngeld. Seit 1. Juli 2015 gibt es des Weiteren das ElterngeldPlus. Bei Elterngeld muss die Steuerklasse aber mindestens sieben Monate vor Beginn dieser Elternteilzeit geschehen.

Hier (Fall Arbeitslosigkeit) sei noch bemerkt, dass dies vor der Arbeitslosigkeit geschehen sollte, weil sonst die Arbeitsagentur für Arbeit einem Steuerklassenwechsel in der Regel nicht zustimmen wird.

Bei Ehepaaren wo der eine Partner gut verdient und der andere weniger gut, ist die Lohnsteuerkombination Steuerklasse 3 (Gutverdiener) und 5 am besten. Bei etwa gleichem Einkommen ist die Steuerklassenkombination beide Steuerklasse 4 am sinnvollsten.
Bis zum 30. November eines Jahres kann die Steuerklasse rückwirkend für das Kalenderjahr angepasst werden.

Zusammenfassend sollte erwähnt bleiben, dass die wohl einzige weitere Möglichkeit Steuern zu sparen die ist, diese bei der Steuererklärung „hereinzuholen“ in Form von Werbungskosten oder sonstige Ausgaben.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank