Interview mit dem Team Advograf vom 28.9.2000
Simon Reinhardt Dominic Lencer Daniel Stiefelmaier
Alex Kleinjung Heiko Schütz Andreas Kassbohm
Team Advograf
stellt sich vor.
Klicken Sie auf das
jeweilige Bild.
Friedrich Hunold

***
AdvoGraf ist keine Seite für oder gegen eine Person, sondern prangert einen gesellschaftlich / rechtlichen Missstand an.

Zurück zu Seite 1   Vor zu Seite 3

sagmal.de:
Befürchtet Ihr Repressalien von Seiten des Freiherrn? Gab es gar schon welche?

Daniel:
Nein, gab es nicht. Er meinte nur, die Parodie grafenreut, die Hunold im Fasching online hatte, sei besser gewesen...

Andreas:
AdvoGraf ist keine Seite für oder gegen eine Person, sondern prangert einen gesellschaftlich / rechtlichen Missstand an.

Alex:
Zwei Punkte sind hier zu beachten: Zunächst wollen wir niemanden persönlich angreifen oder gar diffamieren; wir wollen und werden die Auseinandersetzung in der Sache hart führen, aber menschlich fair bleiben.

Zum anderen ist FvG nicht der einzige Abzocker, der die Internetsuchmaschinen anwirft und den Drucker warmlaufen lässt, insoweit wird AdvoGraf auch die anderen Abmahnfälle aufgreifen, anprangern und in den AdvoGraf-Stories der Lächerlichkeit preisgeben. Auch wenn es öfter mal so verstanden wird: AdvoGraf ist keine explizite Anti-Gravenreuth-Aktion, AdvoGraf ist ein Satireprojekt gegen den Abmahnwahn im Internet. Und da ist FvG nur der bunteste Hund von vielen.

Simon:
Laut einem Posting von ihm hält er ja nicht viel von unseren Seiten. Aber wenn er versuchen sollte, gegen uns vorzustoßen, dann hat er sich geschnitten. Schließlich haben wir uns alle Mühe gegeben, die "correctness" aufrecht zu erhalten und ihm keine Gelegenheit zu geben, einen Rechtsverstoß in unseren Seiten zu entdecken :-)

Wenn überhaupt, wird die Gefahr von anderen Seiten drohen.

sagmal.de:
Ist das, was in diesem Fall mit dem Medium Internet passiert, ein typisch deutsches Problem?

Alex:
Nein, sicher nicht. Fragwürdige Gerichtsentscheidungen in England oder in den USA, die teilweise wahnwitzigen Entscheidungen der WIPO zeigen deutlich, dass in vielen Ländern große Rechtsunsicherheit herrscht. Und dass diese rechtlichen Grauzonen Geschäftemacher und Abzocker anziehen wie das Licht die Motten, ist mehr ein menschliches denn ein typisch deutsches Problem. Allerdings haben sich die deutschen Behörden und Gerichte in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert, das kann man nicht leugnen.

Heiko:
Ich habe ein wenig das Gefühl, dass in Deutschland gerne gleich schweres juristisches Geschütz aufgefahren wird, statt zuerst den Versuch einer außergerichtlichen Einigung zu unternehmen.

Simon:
Natürlich gab es in Deutschland schon immer Fälle, wo irgendjemand meinte, sich - ohne nachzudenken - an unsinnige Gesetze halten zu müssen. Vielleicht sollten wir auch noch mal über unsere Patentgesetze nachdenken. Aber dafür haben Länder wie Amerika - in denen es ja angeblich unendliche Freiheiten gibt - auch so ihre Probleme: für uns klingt es zum Beispiel unvorstellbar, dass jemand seine Gedankenlosigkeit in Bezug auf seine Gesundheit erfolgreich auf Tabakkonzerne schieben kann.

Andreas:
Ähnliche Probleme gibt es auch in anderen Staaten. Aber die Wege bis zur Korrektur eines solchen Problems sind in Deutschland länger, zeitraubender. Und, was viel wesentlicher ist, es handelt sich um eine stark technisch geprägte Problematik, für die in weiten Kreisen überhaupt kein Verständnis vorhanden ist.

Dominic:
Die Problematik, das an sich unfaßbare Internet in das Korsett nationaler Gesetze zu fassen, ist sicher kein rein deutsches Problem. Es ist m.E. aber auch kein Anhaltspunkt für die Qualität der vorhandenen Gesetze, die in anderem Kontext durchaus Sinn machen können. Allerdings fehlt die Einsicht oder die Kenntnis, dass es neue Ansätze für Gesetze braucht. Das Internet beschränkt das Informationsangebot nicht auf wenige Firmen, daher muss den beschränkten Möglichkeiten der privaten Anbieter und ihrer Intentionen Rechnung getragen werden. Letztlich wird sich lediglich zeigen, wer am schnellsten reagieren wird - und wer am längsten braucht!
Dann können wir über die Rolle Deutschlands sprechen...

Zurück zur Übersicht Zur Übersicht Interviews Nach oben

sagmal.de:
Ist das noch Unwissenheit der deutschen Gesetzgebung oder schon Ignoranz?

Alex:
Eine gefährliche Mischung aus beidem. Gesetzgeber, Gerichte und Behörden sehen die Problematik nicht in der Deutlichkeit und Schärfe, wie die von Abmahnungen Betroffenen. Und für viele ist das Internet immer noch eine Spielwiese für Computerfreaks. Alle reden zwar inzwischen vom e-Commerce, aber keiner weiss so recht, was das sein soll und wie das funktioniert. In vielen Bereichen sind die, die etwas zu entscheiden und zu regeln haben, anscheinend mit der Materie Internet überfordert, was sicher keine Entschuldigung dafür ist, dass man lieber nichts tut, anstatt sich kompetenten Beistand zu holen und letztlich sachgerechte und auch alltagstaugliche Regelungen und Vorschriften zu erlassen. Dass Aussitzen keine Lösung sein kann, sollte sich doch inzwischen rumgesprochen haben...

Andreas:
Wie in allen Hochtechnologiebereichen ist die Gesetzgebung hier permanent am Hinterherhinken. Sie agiert nicht in weiser Voraussicht, sondern sie "re"-agiert nur noch, immer bemüht mit der Entwicklung Schritt zu halten, was ihr aber nicht nur im Bereich Internet zunehmend schlechter gelingt.

Das tragische ist, dass das Verständnis der Materie selbst den so genannten "Fachexperten" der einzelnen Fraktionen abgeht. Dies ist aber auch nicht weiter verwunderlich, wenn man weiß, wie die "xy-politischen Sprecher" in den Fraktionen gekürt werden. Hier gilt es, die Unwissenheit zu beenden UND aufzurütteln, Problembewusstheit zu schüren.

Simon:
Ich glaube nicht, dass die Legislative diese Fälle absichtlich übersieht. Aber mit "Unwissenheit" verstecken sie sich nur hinter ihrer Bequemlichkeit, sich nicht mit dringenden Problemen zu beschäftigen und endlich mal ein Modell aufzustellen, wie sie der immer größer werdenden Zahl von ungewissen Fällen noch Herr werden wollen.

sagmal.de:
Propagiert Ihr grenzenlose Freiheit für das Web, oder gibt es Massnahmen, die durch Gesetze geregelt werden sollten?

Mozilla, Originalbild auf www.advograf.de Andreas:
Natürlich kann und darf auch das Internet kein rechtsfreier Raum sein. Die besten Beispiele dafür sind die immer wieder gern zitierten Bereiche "Kinderpornografie", "Rechtsradikalismus", aber auch all das was im "RealLife" strafrechtlichen Repressionen unterliegt, darf im Netz nicht erlaubt sein (z.B. Raubkopien: "Warez").

Heiko:
Wie üblich, sollte auch im Web die Freiheit des einzelnen da ihre Grenzen finden, wo sie die Freiheit anderer verletzt. Zusätzlich zu dem, was Andreas sagte, fallen mir da auch die Viren- und Sabotageproblematik ein.

Simon:
Auch das Netz kommt nicht mehr lange ohne feste Regelungen klar, wie zum Beispiel der Fall "Napster" zeigt. Aber es würde mich freuen, wenn nicht immer wieder versucht wird, geltendes Gesetz auf das Internet zu übertragen. Das Internet braucht eigene, angepasste Gesetze, so dass es ein Maß gibt zwischen Legalität und Regulierung. Anarchie ist nicht der richtige Weg.

Alex:
Grenzenlose Freiheit ist leider eine Idealvorstellung, die sich nicht verwirklichen lässt. Eine Gesellschaft ohne Regeln wird schnell zur Anarchie, weil jeder versuchen wird, das beste und meiste für sich herauszuholen. Man kann in anderen Bereichen ja deutlich sehen, wie wenig die sog. freiwillige Selbstkontrolle tatsächlich leistet. Bei allem Frust und Unverständnis über die Abmahnpraxis gegenüber kleinen Homepagebetreibern im Internet wird leider oft übersehen, dass es im Netz natürlich strafrechtlich relevante Dinge gibt, die - wie z.B. auch eShop-Betreiber, die ihre Kunden abzocken - keinesfalls die Duldung und Akzeptanz der Netzgemeinde verdient haben, sondern mit aller Härte und mit allem Nachdruck bekämpft werden müssen.
Grundsätzlich kann im Internet nicht erlaubt sein, was im wirklichen Leben verboten ist. Natürlich ist die Abwendung und Umsetzung nationalen Rechts in einem internationalen Medium ein grosses Problem, wie die Nazi-Seiten auf US-Servern zeigen: In der Bundesrepublik sind diese Inhalte verboten und mit Freiheitsstrafe bedroht, in den USA ist es legal. Hier wird es einen internationalen Konsens geben müssen, welche Inhalte man im Internet nicht sehen will, was geächtet und durch die Justiz verfolgt werden soll. Dabei werden sich auch einige Staaten von ihrer janusköpfigen Politik verabschieden müssen. Am Beispiel der USA heisst das, dass man sich nicht einerseits lautstark und mit Nachdruck für die Entschädigung der Zwangsarbeiter im Nationalsozialismus einsetzen und andererseits die Verherrlichung der Täter dulden kann.

Heiko:
Aus diesem Grund denke ich, dass sich eine annähernd grenzenlose Freiheit kaum verhindern lassen wird, weil es schon auf Grund von kulturellen Unterschieden nie eine international einheitliche Rechtsprechung geben wird.
Auch die technischen Möglichkeiten zur Entdeckung und Sperrung von Inhalten auf privaten Servern sind nur begrenzt: wird ein Angebot geschlossen, ist es gleich danach auf einem anderen Rechner wieder verfügbar - wie beim Wettlauf zwischen Hase und Igel.

Dominic:
An dieser Frage wird eine alte Diskussion deutlich: "aufgeklärter Bürger" vs. "geschützter Bürger", wobei bisher die Bürger durch die Unverfügbarkeit bestimmter Informationen 'geschützt' wurden.
Momentan ist die Gesellschaft weder in der Lage, die Bürger zu schützen, noch hat sie die Fähigkeit, sie sicher aufzuklären. Daher scheint die (einfachere und nicht ungefährliche) Richtung verfolgt zu werden, die Inhalte zu filtern, um so den Zugang zu 'ungewollten' Informationen zu erschweren. Der Erfolg ist zweifelhaft.
Diese Thematik werden wir an dieser Stelle nicht abhandeln können. Nur um es klarzustellen: aus gutem Grund rechtswidrige Inhalte wie Kinderpornografie haben m.E. im Internet (und auch sonst nirgendwo) etwas verloren.

Andreas:
Es gibt aber auch Gesetze und Verordnungen, die scheinen auf den ersten Blick überhaupt nichts mit dem Internet zu tun zu haben. Da wäre zuallererst die BRAGO zu nennen. Diese stellt auf "mittelalterliche" arbeits- und zeitintensive Arbeitsgänge in einer Kanzlei ab, wie sie heute z.T. schon überhaupt nicht mehr existieren. Und so kommt ein "guter" Anwalt in Abmahnungsverfahren im Internet derzeit auf (durch die BRAGO gedeckte) Sätze bis zu 20.000 DM pro Stunde, wenn er sich einigermaßen mit seinem PC auskennt.

sagmal.de:
Angenommen, Ihr hättet die Möglichkeit zum Internet 3 Gesetze zu erlassen. Wie würden diese Gesetze aussehen?

Andreas:
Das ist subjektiv bei jedem von uns verschieden. Sicherlich steht das Markenrecht ganz oben auf der Liste. Es muss eine strikte Trennung zwischen der Benutzung eines Wortes als Marke und der Benutzung eines Wortes als Adresse, wohin auch immer geben. Niemand wird allen Ernstes verbieten wollen, dass eine Familie Bosch im Telefonbuch unter dem Namen Bosch gefunden wird und auch auf ihrem Klingelschild diesen Namen verwenden darf. Die selbe Selbstverständlichkeit muss bei den Internetadressen Einzug halten.

Heiko:
Zusätzlich zur Änderung des Markenrechts wäre mir wichtig, dass der Einzelne das ausschließliche Recht an den über ihn gespeicherten Informationen hat. Deutschland ist datenschutzrechtlich sicher weiter als andere Länder, aber Informationen über mich können auch auf allen möglichen internationalen Servern liegen, und über Handel mit Daten von Surfern bzw. Online-Shoppern wurde ja schon verschiedentlich berichtet. Hier wie beim Markenrecht sind internationale Gremien (EU, UN) gefragt, weswegen eine zufriedenstellende Regelung wohl ein schöner Traum bleiben wird.

Daniel:
1. Absolute Anonymität muss verhindert werden. Verhinderung von Spam, Kinderpornografie und rechtsradikalen Inhalten.
2. Eine Seite ist nur dann gewerblich, wenn der Betreiber auch ein Gewerbe hat oder durch seine Seite Einnahmen hat - ausgenommen durch Werbebanner - oder er dort zumindest für ein Produkt wirbt, an dem er mitverdient.
3. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die c't darf also z.B. nicht berechtigt sein, die Domain ct-online.de für sich zu beanspruchen. Und dass ähnlich klingende Namen sowieso nicht abmahnfähig sind, ist ja wohl klar: Zladko / Zlatko. Siehe Endemol mahnt ab!

Simon:
1. HTML-Autoren haben keine Verantwortlichkeit für die Seiten, auf die sie verweisen und müssen sich auch nicht ausdrücklich davon distanzieren.
2. Wörter aus dem Internet-Sprachgebrauch, Bezeichner von Technologien etc. gelten als vor dem Patentrecht geschützt. Auf jeden Fall muss vor Genehmigung eines Patentes von einem Fachmann geprüft werden, ob es überhaupt vertretbar ist, einen Namen zu schützen. Geschützte Namen können trotzdem weiterhin in den meisten Fällen auf Webseiten benutzt werden, wenn es sich nicht um vorsätzliche Markenrechtsverletzungen handelt. Als Indikator hierfür wird die private/gewerbliche Nutzung überprüft.
3. Die Regulierung der freien Meinungsäußerung gilt auch für das Internet. Rechtsradikale Schriften usw. sind verboten. Da sexuelle Inhalte nicht, wie beim Fernsehen, nur abends "ausgestrahlt" werden können, muss darauf vertraut werden, dass Eltern die Internet-Besuche ihrer Kinder kontrollieren; sie fallen daher nicht unter das Jugendschutzgesetz.

Zurück zur Übersicht Zur Übersicht Interviews Nach oben

Weiter zu Seite 3

Na gut, nochmal zurück zu Seite 1

Wollen sie diesen Beitrag kommentieren?

Bisherige Kommentare

Sagmal.de ist ein Angebot von
Compuexe deSign Webdesign